§43 = Ernährungstherapie - dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen, die durch
Ernährung beeinflussbar sind.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bzw.
Verordnung erstatten die Kassen max. 5 Beratungen mit ca. 127 Euro Bezuschussung. Meist 35 Euro für
die Erstberatung (60 Minuten) und 23 Euro für die Folgeberatungen (30 Minuten).
Privatkassen zahlen nach individueller Antragstellung. BKKs nach Kostenvoranschlag (häufig 85-100 Prozent Kostenübernahme).
dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen, in
denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle spielt. Hierfür ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Max. 5 Beratungen mit max. 75 Euro Beteiligung einmal pro Jahr, ohne Antrag bzw. ärztliche Verordnung.